Die neue Datenschutzgrundverordnung

DSGVO –
Das neue Recht
zum Datenschutz

Datenschutzgrundverordnung – hinter diesem etwas umständlichen Begriff verbirgt sich ein neues EU-Recht, das ab 25.05.2018 für mehr Sicherheit bei persönlichen Daten sorgen soll. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fakten!

Die EU-DSGVO dient
dem Schutz sensibler
personenbezogener
Daten und ab sofort
haben Sie mehr
Rechte.

Die Grundlagen

Die EU-DSGVO dient dem Schutz sensibler personenbezogener Daten. Dazu gehören nicht nur Ihr Name und Ihre Anschrift, sondern all jene Informationen, die sich auf Sie beziehen und so Rückschlüsse auf Ihre Persönlichkeit erlauben. So sind z. B. Informationen zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheit, Online-Daten wie IP-Adresse, Standort etc. besonders schützenswert. Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden und diese Einwilligung muss freiwillig erteilt werden, darf z. B. nicht zur Bedingung für einen Vertrag gemacht werden. Das ist ein großes Plus für Sie als Verbraucher.

So müssen Unternehmen nun mit Ihren Daten umgehen

Ab sofort haben Sie gegenüber Unternehmen mehr Rechte, u. a. ein Auskunftsrecht. Sie dürfen die Daten, die Sie einem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, einsehen, d. h. das Unternehmen muss sie Ihnen auf Verlangen zur Verfügung stellen. Auch muss Auskunft über Zweck und Dauer der Datenverarbeitung gegeben werden. Natürlich haben wir unsere MagentaCLOUD Datenschutzhinweise dahingehend überprüft und angepasst, denn wir spielen mit offenen Karten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass grundsätzlich die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte nicht ohne Ihr Einverständnis erfolgen darf.

Ein weiterer Vorteil für Sie als Verbraucher ist, dass die EU-DSGVO ein Recht auf Datenportabilität garantiert. Unternehmen sind verpflichtet, alle Daten, die über rein personenbezogene Daten hinausgehen, in einem Format zur Verfügung zu stellen, das es Ihnen erlaubt, sie problemlos zu einem anderen Anbieter mitzunehmen (zu portieren). Wenn Sie beispielsweise bisher einen anderen Cloud-Provider nutzen, können Sie all Ihre Daten in der bestehenden Struktur herunterladen und in die MagentaCLOUD übertragen.

DSGVO - Private Fotos

DSGVO und die Cloud

Apropos Cloud: Beim Speichern in der Internet-Wolke sollten Sie darauf achten, dass der Cloud-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllt – denn schließlich verdienen auch Ihre privaten Dokumente und Fotos den besten Schutz. Zwar müssen sich auch außereuropäische Cloudanbieter, die innerhalb der EU ihre Dienste anbieten, an die EU-DSGVO halten; dies garantiert aber nicht, dass Ihre privaten Daten die EU nicht verlassen. Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall mit einem deutschen Anbieter mit Serverstandort Deutschland, so wie es bei der MagentaCLOUD der Fall ist. Wir nehmen den Datenschutz schon jetzt besonders ernst und lagern Ihre Daten ausschließlich in Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland. Planen Sie jetzt einen Wechsel zur MagentaCLOUD, ist das nach der DSGVO mit ihren Vorschriften zur Datenportabilität noch einfacher geworden! Außerdem steht Ihnen hier ganz viel Speicherplatz zur Verfügung. Für Telekom Kunden sind von Anfang an 15 GB Speicher inklusive, für Nicht-Telekom Kunden 3 GB. Auf Wunsch können Sie bis zu 5.000 GB buchen! Mehr als genug Platz für all Ihre Daten mit hervorragender Sicherheit nach neuesten DSGVO-Maßstäben.

DSGVO - die Cloud

DSGVO und private Fotos

Müssen Sie als Privatperson beim Speichern Ihrer Fotos die Regeln der EU-DSGVO berücksichtigen? Das Erfassen von Daten im Zusammenhang mit Fotos hat viele Verbraucher verunsichert. Denn Fakt ist: Moderne Digitalkameras und Smartphones fotografieren nicht nur, sie speichern auch diverse andere Daten zum Foto wie Aufnahmeuhrzeit und -ort. Davon abgesehen lassen sich auch andere persönliche Informationen schon vom bloßen Foto ablesen. Dies sind jedoch private Daten, die laut DSGVO ohne Zustimmung nicht erhoben werden dürfen. Für Profi-Fotografen hat dies natürlich Konsequenzen, aber gilt dies auch für den privaten Blog oder die Facebook-Seite? Von den Befürchtungen vieler, man dürfe nun nicht mal mehr seine Familie im Park fotografieren, wenn im Hintergrund andere Leute zu sehen sind, sollte man sich aber nicht beirren lassen. Die DSGVO gilt in erster Linie für gewerbliche Betriebe und nicht für Privatpersonen. Machen Sie sich also keine Gedanken über Ihre Urlaubs- und Familienfotos! Die sind übrigens weiter in der MagentaCLOUD hervorragend aufgehoben.