Datenschutzgrundverordnung – hinter diesem etwas umständlichen Begriff verbirgt sich ein neues EU-Recht, das ab
25.05.2018 für mehr Sicherheit bei persönlichen Daten sorgen soll. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fakten!
Die EU-DSGVO dient
dem
Schutz
sensibler
personenbezogener
Daten und ab sofort
haben Sie mehr
Rechte.
Die Grundlagen
Die EU-DSGVO dient dem Schutz sensibler personenbezogener Daten. Dazu gehören nicht nur Ihr Name und Ihre
Anschrift, sondern all jene Informationen, die sich auf Sie beziehen und so Rückschlüsse auf Ihre
Persönlichkeit erlauben. So sind z. B. Informationen zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse
oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheit, Online-Daten wie IP-Adresse, Standort etc. besonders
schützenswert. Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet
werden und diese Einwilligung muss freiwillig erteilt werden, darf z. B. nicht zur Bedingung für einen Vertrag
gemacht werden. Das ist ein großes Plus für Sie als Verbraucher.
So müssen Unternehmen nun mit Ihren Daten umgehen
Ab sofort haben Sie gegenüber Unternehmen mehr Rechte, u. a. ein Auskunftsrecht. Sie dürfen die Daten, die
Sie einem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, einsehen, d. h. das Unternehmen muss sie Ihnen auf
Verlangen zur Verfügung stellen.
Auch muss Auskunft über Zweck und Dauer der Datenverarbeitung gegeben werden. Natürlich haben wir unsere
MagentaCLOUD Datenschutzhinweise dahingehend überprüft und angepasst, denn wir spielen mit offenen Karten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass grundsätzlich die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte
nicht ohne Ihr Einverständnis erfolgen darf.
Ein weiterer Vorteil für Sie als Verbraucher ist, dass die EU-DSGVO ein Recht auf Datenportabilität
garantiert. Unternehmen sind verpflichtet, alle Daten, die über rein personenbezogene Daten hinausgehen, in
einem Format zur Verfügung zu stellen, das es Ihnen erlaubt, sie problemlos zu einem anderen Anbieter
mitzunehmen (zu portieren). Wenn Sie beispielsweise bisher einen anderen Cloud-Provider nutzen, können Sie all
Ihre Daten in der bestehenden Struktur herunterladen und in die MagentaCLOUD übertragen.
DSGVO und die Cloud
Apropos Cloud: Beim Speichern in der Internet-Wolke sollten Sie darauf achten, dass der Cloud-Anbieter die
Anforderungen der DSGVO erfüllt – denn schließlich verdienen auch Ihre privaten Dokumente und Fotos den besten
Schutz. Zwar müssen sich auch außereuropäische Cloudanbieter, die innerhalb der EU ihre Dienste anbieten, an
die EU-DSGVO halten; dies garantiert aber nicht, dass Ihre privaten Daten die EU nicht verlassen.
Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall mit einem deutschen Anbieter mit Serverstandort Deutschland, so
wie es bei der MagentaCLOUD der Fall ist. Wir nehmen den Datenschutz schon jetzt besonders ernst und lagern
Ihre Daten ausschließlich in Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland.
Planen Sie jetzt einen Wechsel zur MagentaCLOUD, ist das nach der DSGVO mit ihren Vorschriften zur
Datenportabilität noch einfacher geworden!
Außerdem steht Ihnen hier ganz viel Speicherplatz zur Verfügung. Für Telekom Kunden sind von Anfang an 15 GB
Speicher inklusive, für Nicht-Telekom Kunden 3 GB. Auf Wunsch können Sie bis zu
5.000 GB
buchen!
Mehr als genug Platz für all Ihre Daten mit hervorragender Sicherheit nach neuesten DSGVO-Maßstäben.
DSGVO und private Fotos
Müssen Sie als Privatperson beim Speichern Ihrer Fotos die Regeln der EU-DSGVO berücksichtigen? Das Erfassen
von Daten im Zusammenhang mit Fotos hat viele Verbraucher verunsichert. Denn Fakt ist: Moderne Digitalkameras
und Smartphones fotografieren nicht nur, sie speichern auch diverse andere Daten zum Foto wie Aufnahmeuhrzeit
und -ort. Davon abgesehen lassen sich auch andere persönliche Informationen schon vom bloßen Foto ablesen.
Dies sind jedoch private Daten, die laut DSGVO ohne Zustimmung nicht erhoben werden dürfen. Für
Profi-Fotografen hat dies natürlich Konsequenzen, aber gilt dies auch für den privaten Blog oder die
Facebook-Seite? Von den Befürchtungen vieler, man dürfe nun nicht mal mehr seine Familie im Park
fotografieren, wenn im Hintergrund andere Leute zu sehen sind, sollte man sich aber nicht beirren lassen. Die
DSGVO gilt in erster Linie für gewerbliche Betriebe und nicht für Privatpersonen. Machen Sie sich also keine
Gedanken über Ihre Urlaubs- und Familienfotos! Die sind übrigens weiter in der MagentaCLOUD
hervorragend aufgehoben.