Der deutsche Datenschutz

Ein echter Wachhund:
Der deutsche Datenschutz

Der Datenschutz in Deutschland gilt als einer der strengsten weltweit. Das hat historische Gründe und ist auch den Gerichten zu verdanken, die den Datenschutz als Grundrecht eines jeden Bürgers ansehen. Vergleicht man mit den USA, wird dieser dort wesentlich liberaler ausgelegt. Wir zeigen die wesentlichen Unterschiede.

Grundrecht auf
informationelle
Selbstbestimmung.

Die deutsche und europäische Geschichte ist gespickt mit Erfahrungen, die den Datenschutz von Anfang an prägten. Erfahrungen, die durch Diktatur, Überwachung und Fremdherrschaft gekennzeichnet sind. So wurde den Deutschen schmerzlich bewusst, dass unkontrolliertes Ansammeln von personenbezogenen Daten zu Missbrauch und Verfolgung führen kann. In den frühen 80er-Jahren wurde der Datenschutz schließlich als „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ definiert und erlangte damit die höchste juristische Priorität: Datenschutz ist gekoppelt an Artikel 1 des Grundgesetzes, der Würde des Menschen.

In den USA funktioniert Datenschutz nach einem anderen Prinzip

Zieht man den Vergleich zu den USA wird deutlich, wie unterschiedlich geprägt beide Länder bei diesem Thema sind. Nicht, dass es in den Staaten kein Datenschutz gäbe, aber während Datenschutz in Deutschland als eine Schutzpflicht des Staates angesehen wird, sind US-Staatsangehörige mit einem Abwehrrecht gegen staatliche Übergriffe ausgestattet. Kurz gesagt: In Deutschland ist Datenschutz als Grundrecht verortet und in den USA als Verbraucherschutz.

Datenschutz USA vs. Deutschland Datenschutz USA vs. Deutschland

Daten bewegen
sich im Netz
prinzipiell
unbeeindruckt
von Landes-
grenzen.

Die Erfolgsformel: Deutscher Datenschutz plus internationale Norm

Daten bewegen sich im Netz prinzipiell unbeeindruckt von Landesgrenzen. Wer möchte, kann E-Mails, Dokumente, Fotos und jegliche Kommunikation am anderen Ende der Welt lagern. Wer allerdings auf einen ausländischen Anbieter mit einem im Ausland beheimateten Rechenzentrum setzt, wird nicht unbedingt vom Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Hier kommt es auf den Einzelfall an – die Durchsetzbarkeit des deutschen Rechts wird aber in jedem Fall problematisch sein.

Nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Indikator. Hinter der sperrigen Bezeichnung ISO 27001 verbirgt sich eine weltweit anerkannte Norm für die Bewertung der Sicherheit von Informationen in IT-Umgebungen. Einfach gesagt: Ein Indikator dafür, wie professionell ein Unternehmen im Umgang mit Daten ist. Jedes Unternehmen, das diesen Standard erreichen möchte, muss vor einer unabhängigen Prüfstelle bestehen. Während das Gesetz also die Rechte und Pflichten formuliert, kann der ISO-Standard vorbeugend die Sicherheit der Daten verbessern. Denn eine unbeabsichtigte Panne, bei der Daten verloren gehen oder in falsche Hände geraten, kann das beste Gesetz nicht verhindern.

„Hosted in Germany“ hat entsprechend seinen Reiz und verspricht mehr rechtliche Sicherheit für Nutzer. Ein beruhigendes Gefühl, das natürlich auch für die MagentaCLOUD gilt, deren Daten in Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland gelagert sind. Das ISO 27001-Zertifikat bestätigt die besondere Qualität und Sicherheit unserer Rechenzentren.

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